„Volksbegehren für gute Schulen“ läuft bis 14. Januar 2012

Rechtsstreit mit der Landesregierung endet mit einem Vergleich

Bückeburg, 1. Juli 2011. Mit einem Vergleich endete heute Mittag die mündliche Verhandlung
vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof im Rechtsstreit des Volksbegehrens für gute
Schulen mit der Landesregierung: Die Initiatoren des Volksbegehrens erklärten sich bereit, den
Text des Paragraphen 3 ihres Gesetzentwurfs zu ändern; im Gegenzug hob die Landesregierung
ihren Zulässigkeitsbeschluss vom November 2010 auf.

Der Paragraph 3 des Volksbegehren-Gesetzentwurfes wird dahingehend geändert, dass Volle
Halbtagsschulen bei einem Erfolg des Volksbegehrens nur dann wieder als solche geführt
werden, wenn die Schule zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes besteht. Mit dieser
Formulierung, die inhaltlich genau das sagt, was die Initiatoren des Volksbegehrens ohnehin
erreichen wollten, soll auch formal verhindert werden, dass Schulträger zwischenzeitlich
geschlossene Schulen wieder einrichten müssen.

Der Staatsgerichtshof forderte den Landeswahlleiter auf, den Unterschriftenbogen mit der
geänderten Formulierung unverzüglich bekannt zu machen; in diesem Zusammenhang bemängelte
das Gericht die bisherige Abstimmung zwischen Landesregierung und Landeswahlleiter.
Besonders wichtig für das Volksbegehren: Der Gerichtshof stellte fest, dass alle
Unterschriften, die bis zur Bekanntmachung des geänderten Unterschriftenbogens geleistet
wurden und noch werden, ohne Einschränkung gültig sind. Da die Bekanntmachung durch den
Landeswahlleiter erst in einigen Tagen zu erwarten ist, können noch alle in den vergangenen
Wochen gesammelten Unterschriften bei den zuständigen Meldeämtern eingereicht werden.

Auch in einem anderen Punkt haben die Aktiven des Volksbegehrens jetzt Rechtssicherheit: Der
Staatsgerichtshof setzte den Endpunkt des Volksbegehrens auf den 14. Januar 2012 fest –
damit bleiben noch mehr als sechs Monate Zeit zum Sammeln von Unterschriften. Allerdings
liegt nach dem heute geschlossenen Vergleich erneut ein organisatorischer und finanzieller
Kraftakt vor den Aktiven des Volksbegehrens: Sie müssen neue Unterschriftenbögen drucken
lassen, diese landesweit in Umlauf bringen und dafür sorgen, dass in Zukunft nur noch mit den
neuen Bögen gearbeitet wird.

Bis zum 15. Juni hatten rund 240.000 Menschen in Niedersachsen das Volksbegehren
unterzeichnet; für einen Erfolg erforderlich sind knapp 610.000 gültige Unterschriften. Dieser
Zahl wollen die Aktiven in den kommenden Wochen deutlich näher kommen: Im Umfeld der
Kommunalwahl im September sollen die bildungspolitischen Forderungen der landesweiten
Initiative verstärkt auf kommunaler Ebene thematisiert werden.

FAQ-SJR-VS-LG

Vorstandsarbeit? Oh Gott, das kann ich doch nicht…

…und ob!

Es ist gar nicht so aufwändig, im Vorstand des Stadtjugendrings zu arbeiten.
Je nach dem, ob wir gemeinsam an einer Aktion oder einer Aktivität arbeiten sind es mal mehr oder mal weniger Termine… In jedem Fall ist das gut neben der sonstigen Belastung, wie Schule, Lehre oder Job zu schaffen.

Als erste(r) oder stellvertretende(r) Vorsitzende(r)…

…des Stadtjugendrings stehst Du nicht allein!!!
Hinter oder neben Dir stehen alle anderen Mitglieder des Vorstands – zum Teil Erwachsene mit viel Erfahrung.
Du kannst im Vorstand aktiv Deine Ideen und Ideale gestalten und dem Stadtjugendring ein (neues?) Gesicht geben.
Du beeinflusst mit Deinem Engagement aktiv und direkt die Lebensbedingungen von jungen Menschen in Lüneburg. Im Jugendhilfeausschuss kannst Du für Deine Ideen MitstreiterInnen werben und sogar für Geldmittel sorgen, um Deine tollen, zukunftsweisenden Projekte voran zu bringen.
In jedem Fall triffst Du im Stadtjugendring gleichgesonnene und begeisterungsfähige Menschen, die mit Dir zusammen die 1000jährige Hansestadt Lüneburg kinder- und jugendfreundlicher machen wollen.
Um Dir eine Vorstellung zu geben, wie oft sich der Vorstand so trifft: So etwa alle zwei Monate findet eine Vorstandssitzung statt, in der verschiedene Aktivitäten besprochen, geplant oder diskutiert werden können. Es werden Termine abgesprochen und ähnliches. Rückt eine Aktion oder Aktivität näher, dann kann es natürlich sein, dass wir uns öfter treffen, um genauere Absprachen zu treffen – aber das stimmen wir dann miteinander so ab, dass alle Zeit haben und möglichst niemand unter Druck gerät!

Ein Finanz-Genie…

…brauchst Du gar nicht mal zu sein, um im Stadtjugendring den Vorstandsposten der/des Kassenwarts zu übernehmen. Du bist gewissenhaft und hast keine Angst vor Excel und Zahlen? Dann ist das schon die wichtigste Voraussetzung! Denn Gewissenhaftigkeit ist dabei wichtig. Es geht schließlich um Geld, was nicht uns gehört, sondern uns nur für unsere wichtigen Aufgaben zur Verfügung gestellt wird. Da ist Transparenz für alle Mitglieder des Stadtjugendrings angesagt. Und Du hast den Überblick, was mit dem Geld für Kinder und Jugendliche in Lüneburg angestellt wird.

Beischläfer…

…gibts bei uns nicht… denn die Arbeit im Vorstand ist zeitweise aufregend, zeitweise spannend aber in jedem Fall wird sie mit Herzblut gemacht, so dass für Schlafen keine Zeit bleibt – zumindest nicht auf den Vorstandstreffen, bei denen wir entscheiden, was wir als nächstes machen wollen und welche Aktivitäten Kinder und Jugendliche in der Stadt weiter bringen… Aber Beisitzer gibt es bei uns… Das sind 3 Leute, die aktiv mitarbeiten, den Vorstand in allem unterstützen und auch etwas älter sein dürfen. Sie nehmen den Vorsitzenden zeitweise ganz schön viel Arbeit ab – können aber auch wieder loslassen, wenn es gefragt ist…

Wenn Du Fragen hast, überlegst, es mal mit der Vorstandsarbeit auszuprobieren, dann schick uns doch einfach eine Mail… Wir antworten ganz schnell und können meist dann auch sehr bald miteinander telefonieren.
Du siehst also: Vorstandsarbeit im Stadtjugendring ist gar nicht schwer, schwermütig oder steif!!!

Das ist ein geniales Lernfeld, um sich mal in einer tollen Atmosphäre auszuprobieren, Sachen in die Hand zu nehmen, auf den Weg zu bringen und umzusetzen! Besser lässt sich Demokratie nicht erfahren!