Der Stadtjugendring Lüneburg stellt sich an die Seite des Luftsportvereins Lüneburg e.V. (LVL) und seiner Jugendlichen sowie der weiteren Jugendverbände, die auf dem Flugplatz eine Heimat haben.

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Jugendarbeit muss möglichst vielfältig und breit aufgestellt sein. Das schreibt sogar das für diesen Bereich handlungsleitende 8. Sozialgesetzbuch in seinem §5 mit dem Wunsch- und Wahlrecht vor: „Danach ist es nicht damit getan, dass überhaupt alle Leistungen bereit gestellt werden, was immerhin schon etwas wäre und längst nicht überall der Fall ist, sondern es muss schon im Hinblick auf die Akzeptanz der Leistung und damit auf deren Effizienz ein plurales Angebot bereit stehen“, sagt dazu der Rechtswissenschaftler Prof. Gerhard Fieseler in seinem Gutachten, das bereits 2003 Maßstäbe setzte.
Der Lüneburger Flugplatz bietet neben diversen Motorflugzeugen auch den Segelflugzeugen eine langjährige Heimat. Dort können Interessierte das Segelfliegen bei ehrenamtlichen Fluglehrer*innen erlernen. Der LVL verfügt über acht Segelflugzeuge, so dass sich niemand ein eigenes kaufen muss. „Wir sehen in der drohenden Schließung des Flugplatzes die Vernichtung einer einmaligen Möglichkeit für Jugendliche, solch eine Segelflugausbildung jugendgerecht zu absolvieren und die gleichberechtigte Teilhabe innerhalb des Vereins zu erleben“, befürchtet Sorusch Ebrahimi, Mitglied im Vorstand des Stadtjugendrings.
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