Förderung von Projekten und Maßnahmen mit dem Schwerpunkt „Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Jungen“

Dem Landespräventionsrat Niedersachsen stehen auch im Haushaltsjahr 2021 Mittel zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Die Regelungen finden sich in der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugenlichen. Neu in dieser Richtlinie ist die zusätzliche Förderung von innovativen Projekten und Maßnahmen mit dem Schwerpunkt „Prävention von sexualisierter Gewalt gegen Jungen“.

Unter www.lpr.niedersachsen.de finden sich alle wichtigen Informationen sowie das Antragsformular und die Anlage.

Die Frist zur Einreichung von Anträgen läuft bis zum 31.03.2021. Später gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden.