Ab sofort ist eine Beantragung von Fördermitteln aus der Förderrichtlinie „Demokratie und Toleranz“ des Sozialministeriums möglich. Förderfähig sind Projekte zur Erreichung der Ziele des Landesprogramms gegen Rechtsextremismus, für Demokratie und Menschenrechte. Die Mittel können beim Landesamt für Soziales mit dem anliegenden Formular beantragt werden. Insgesamt stehen hierfür jährlich 500.000,- Euro zur Verfügung.
Gefördert werden insbesondere Projekte, die für demokratische Werte und ein tolerantes Verhalten sensibilisieren und die Teilnehmenden ermuntern und befähigen, für Menschenrechte und Vielfalt einzutreten.
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