Projektförderung

Die „Partnerschaft für Demokratie Lüneburg“ vergibt jedes Jahr Fördergelder für Projekte von Akteur:innen, die sich in von ihnen organisierten und durchgeführten Projekten für die Ziele des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ einsetzen.

Wer kann Fördergelder beantragen?
Mit den Fördergeldern können Projekte von nicht-staatlichen, gemeinnützigen Organisationen (z.B. Vereine) unterstützt werden. Staatliche bzw. öffentliche Einrichtungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit einer nicht-staatlichen, gemeinnützigen Institution kooperieren. Die Organisationen müssen nicht in Lüneburg ihren Sitz haben und auch die Maßnahme muss nicht dort stattfinden. Wichtig ist, dass mindestens 50 Prozent der Teilnehmenden aus Lüneburg stammen.

Wichtig ist außerdem: Mit den Projektmitteln dürfen keine extremistischen Organisationen oder Personen direkt oder indirekt gefördert oder unterstützt werden, die nicht die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetztes förderliche Arbeit bieten.

Wie hoch ist die Fördersumme?
Für Großprojekte bis zu 6000 Euro pro Projekt.
Für Kleinprojekte bis zu 2000 Euro pro Projekt.

Wie reiche ich einen Förderantrag ein?
Bei der Antragsstellung stehen wir euch mit Rat und Tat zur Seite. Wenn ihr einen Antrag
einreichen möchtet, empfiehlt es sich, uns in einem ersten Schritt anzurufen oder bei uns
im Büro vorbeizuschauen. Häufig können so im Vorwege viele wichtige Dinge besprochen
und mögliche Stolpersteine aus dem Weg geräumt werden. Im Anschluss geht es dann
darum, das Antragsformular auszufüllen und es uns unterschrieben per E-Mail oder
postalisch zukommen lassen.

Welche Fristen gibt es zu berücksichtigen?

Im Förderjahr 2022 sind die aktuellen Fristen für die Antragsstellung folgende Termine: 24. Januar, 25. April, 07. Juni, 02. September.
Bis dahin muss euer Antrag unterschrieben bei uns eingegangen sein. Wir schauen uns dann euren Antrag an und melden uns noch einmal bei euch, falls es Rückfragen und Überarbeitungsbedarf gibt. Welche der eingegangenen Projektanträge gefördert werden, entscheidet der Begleitausschuss „Demokratie leben!“. In diesem Jahr tagt der Begleitausschuss an folgenden Terminen: 08. März, 31. Mai, 06. Juli und 05. Oktober.

Hier findet ihr alle notwendigen Dateien zum Download:

Infos zur Projektförderung (PDF)

Antrag zur Projektförderung zur Ansicht (PDF)

Antrag zur Projektförderung zum Ausfüllen (DOCX)

Einwilligungserklärung Datenschutz

Erläuterung der SMART-Kriterien

Handzettel und Checkliste für euer „Demokratie leben!“-Projekt

Was gibt es im Hinblick auf Kooperationen und Nachhaltigkeit zu berücksichtigen?
Sehr erwünscht ist die Zusammenarbeit mit anderen Initiativen oder Einrichtungen. Das
Netzwerk der „Partnerschaft für Demokratie Lüneburg“ soll gestärkt, ausgebaut
und weiterentwickelt werden. (Neue) Kooperationen tragen zu einer nachhaltigen
Umsetzung von „Demokratie leben!“ in Lüneburg bei, denn Beziehungen bleiben, auch
wenn ein Projekt beendet wurde. Bei den angesprochenen Zielgruppen sollen sich
möglichst langfristige positive Wirkungseffekte bemerkbar machen – in ihren Köpfen,
Herzen und im sozialen Miteinander, also in Bezug auf Wissen, Einstellungen, Gefühle und Verhalten. Ziel ist es, dass die durchgeführten Projekte auch nach ihrer Umsetzung nachhaltig „weiterleben“ und fest in Lüneburg etabliert werden, z.B. indem sie weiterentwickelt und/oder in langfristige Programmformate überführt bzw. mit ihnen verknüpft werden. Darüber hinaus sollen die Projekte so gestaltet sein, dass auch andere Akteur:innen, Gruppen etc. davon profitieren können.

Welche formellen Angelegenheiten gibt es zu berücksichtigen?
Projekte, die im Jahr 2022 durchgeführt werden, müssen bis spätestens zum 31.12.2022
abgeschlossen und abgerechnet werden. Wenn euer Förderantrag bewilligt wird, müsst ihr einem Fördervertrag zustimmen. Er enthält u.a. wichtige Informationen dazu, was es bei der finanziellen Abwicklung, bei der Öffentlichkeitsarbeit und sonstigen Formalitäten zu
berücksichtigen gibt. Nach der Projektdurchführung müsst ihr bis spätestens zum
10.01.2023 einen Verwendungsnachweis einreichen. Dieser enthält u.a. einen Sachbericht
(die Erläuterung, inwieweit die im Antrag festgehaltenen Ziele und Maßnahmen erreicht
wurden) und einen zahlenmäßigen Nachweis.
Das alles kann erst einmal „erschlagend“ wirken. Aber zum Glück haben wir mit Wiebke
Peters bei der Hansestadt Lüneburg eine super Mitarbeiterin für die Projektmittelverwaltung. Sie steht euch mit Rat und Tat zur Seite, gibt Tipps, kann bürokratische Angelegenheiten mit „einfachen Worten“ erklären und bemüht sich, unkomplizierte Lösungswege aufzeigen.


Falls ihr etwas im Antrag nicht versteht oder Rückfragen habt, kein Problem! Ruft uns einfach an oder schreibt uns eine E-Mail. Hier findet ihr alle notwendigen Kontaktdaten.

Fachliche Beratung
Wenn ihr für euer Projekt eine fachliche Beratung benötigt, unterstützen wir euch gern!

zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“